Publiziert: 26 Nov. 2024
Aktualisiert: 09 Dez. 2024
Geteilter Solarstrom: 10 Erkennisse der neuen Verordnung
Solarstrom im Mehrfamilienhaus zu teilen, ist in der Schweiz sehr beliebt in Form des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV). Neu können Sie dies auch mit Ihren Nachbarn ausserhalb des eigenen Gebäudes tun – dank virtuellen ZEV (vZEV). Wir haben die neue Verordnung gelesen und die wichtigsten 10 Punkte zusammengefasst.
vZEV sind, wie ZEV, weiterhin privatrechtlich organisiert. Die beteiligten Parteien können ihre Verträge und Abrechnungen individuell gestalten. Es bleibt dabei, dass vZEV z.B. keine öffentlich-rechtliche Struktur benötigen, sondern flexibel im privaten Rahmen vereinbart werden.
Weiterhin müssen mindestens 10% Solarstrom (in Nennleistung kWp) erreicht werden im Vergleich zur summierten Anschlussleistung (In kW). Ein kleines Solarpanel auf einem Balkon reicht also nicht aus um die Nachbarschaft zusammenzuschliessen. Dieser Grundsatz bleibt unverändert.
Für Mieter gilt weiterhin, dass der Solarstrom günstiger sein muss als der sonstige Strombezug. Oft wird dies weiterhin mit der vereinfachten Berechnung angewendet, bei welcher der Solarstrom zu 80% des marktüblichen Energiepreises angesetzt wird. Diese Regelung betrifft nur Mietverhältnisse, nicht jedoch Genossenschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften.
Der Begriff «vZEV» wird in der Branche häufig verwendet, kommt jedoch im Gesetz nicht vor. Juristisch betrachtet handelt es sich um klassische ZEV. Trotzdem ist «vZEV» ein gebräuchlicher Begriff, der weiter verwendet werden kann.
Netzbetreiber (VNB) sind gemäss Art. 18 Abs. 7 verpflichtet, die für die Abrechnung notwendigen Lastgangdaten kostenlos bereitzustellen. Für die Bereitstellung gibt es jedoch keine vorgeschriebenen Schnittstellen oder Formate. Häufig erfolgt dies über das SDAT-Format – einem Standard-Datenaustauschformat, das speziell für die Energiewirtschaft entwickelt wurde, um Daten strukturiert und maschinenlesbar bereitzustellen. Während die Datenübergabe kostenlos erfolgen muss, werden wohl bald Gebühren für die Messgeräte erhoben werden. Diese werden realistischerweise bei ca. 5 CHF pro Monat liegen.
Netzbetreiber müssen gemäss Art. 18 Abs. 5 innerhalb von 15 Arbeitstagen die Informationen bereitstellen, die für die Bildung eines Zusammenschlusses notwendig sind. Diese sogenannte Netztopologie zeigt, welche Häuser für eine vZEV zusammengeschlossen werden können.
Für jede Solaranlage innerhalb einer vZEV ist ein Solarzähler notwendig. Anlagen mit mehr als 30 kWp benötigen bereits heute einen statistischen Zähler, der vom Netzbetreiber gestellt wird. Aber zukünftig ist in jedem Fall anzuraten einen MID-Klasse Stromzähler bei der Solarproduktion einzusetzen, da in diesem Fall die Berechnungen des Eigenverbrauchs durch die zevvy Software in jedem Falls gelingt. Weitere Hinweise finden sich unter Art. 16a Abs. 1.
Virtuelle ZEV können gemäss Art. 14 Abs. 3 nur im Niederspannungsbereich gebildet werden. Das bedeutet, dass Leitungen mit mehr als 1 kV Spannung ausgeschlossen sind. Der Netzanschlusspunkt kann in gewissen Projekten eine Grauzone darstellen, die möglicherweise in Zukunft durch die Marktaufsicht ELCOM präzisiert wird.
Eine Besonderheit bei vZEV ist die Nutzung unterschiedlicher Datenquellen: Neu können Daten aus verschiedenen Quellen kombiniert werden. zevvy verarbeitet sowohl Daten von Netzbetreibern als auch privaten Zählern und ermöglicht so eine effiziente Abrechnung für bestehende und erweiterte ZEV.
Die Stärke von zevvy ist, dass sowohl aufsummierte Werte als auch Differenzwerte kombiniert und in präzise Abrechnungen umgewandelt werden können. Damit lassen sich bestehende ZEVs problemlos erweitern, indem neue Datenquellen – etwa von Netzbetreiberzählern – integriert werden.
Aufsummierte Zählerstände: Zeigen den Gesamtverbrauch oder die Gesamtproduktion. Fehlende Werte können geschätzt werden.
Differenzwerte: Messen den Verbrauch oder die Produktion in kurzen Intervallen (z. B. viertelstündlich).
Die Daten von Netzbetreibern werden oft verzögert bereitgestellt (z. B. in CSV- oder SDAT-Formaten). Für Echtzeit-Optimierungen, wie die Steuerung der Gebäudetechnik, sind daher Energy Management Systems (EMS) vor Ort nötig. Diese Systeme greifen direkt auf die Zähler zu, um den Eigenverbrauch sofort zu optimieren. Solche Optimierungen können komplett unabhängig von zevvy ausgeführt werden.
Die neue Verordnung bringt keine grundlegenden Änderungen, setzt jedoch klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung virtueller ZEV. Ab dem 1. Januar 2025 gelten die Regelungen, die Planung und Betrieb strukturierter und transparenter machen. Mit der richtigen Planung und verlässlichen Partnern bleibt die Umsetzung von vZEV effizient.
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