Publiziert: 25 Aug. 2022
Aktualisiert: 03 Juni 2025
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) - Grundlagen
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV, ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endstromverbraucher, um den eigens produzierten Strom selbst zu verbrauchen. Alle Endverbraucher eines ZEV´s verfügen über einen gemeinsamen Netzanschluss, sodass sie den eigenen Strom nutzen können.
Weitere Informationen finden Sie unter Lokalerstrom.ch
Die Endverbraucher eines ZEV´s verfügen über eine alternative Stromversorgungsquelle, unabhängig vom Energieversorger. Dies sind beispielsweise Solaranlagen (PV), Blockheizkraftwerke oder Bioenergieanlagen und produzieren auf diese Weise Strom, der von den Mietern im Gebäude verbraucht wird.
Im Falle einer Solaranlage beispielsweise, produziert der ZEV tagsüber mehr Strom als der Zusammenschluss verbrauchen kann. Deshalb wird der überschüssige Strom einem Energieversorger zur Verfügung gestellt und der ZEV entsprechend vergütetet. In diesem Fall haben es die Endverbraucher mit einem Stromüberschuss zutun.
Ist das Gegenteil der Fall, es wird also nicht genug eigener Strom produziert wie gebraucht, sind alle Mieter:innen dem Allgemeinstromnetz angeschlossen, sodass sie regulär vom externen Energieversorger Strom beziehen können.
Renditemöglichkeiten mit der Photovoltaik-Anlage durch den Verkauf des produzierten Stromes.
Umso mehr Anteil des Eigenverbrauchs genutzt wird, desto schneller amortisiert sich die Photovoltaik-Anlage.
Keine Netzgebühren und Abgaben auf den produzierten Strom. Diese machen rund 2/3 des Strompreises beim Energieversorger aus!
Eigenproduzierter, lokaler Strom.
Wert- und Attraktivitätssteigerung der Immobilie.
Preis für den bezogenen Solarstrom ist günstiger, als der von einem externen Energieversorger.
Es wird ein aktiver Beitrag zur Energiewende wird geleistet.
Gegen aussen wird ein umweltbewussteres Bild der Bewohner:innen ausgestrahlt.
Beispielsweise wird das Laden des Elektroautos mittels grünen Stroms an der eigenen Stromtankstelle mit Elektroladesäule im Haus ermöglicht.
Zur Gründung eines ZEV´s braucht es mehrere Grundeigentümer. Eigentümer können den Eigenverbrauch auch für ihre Mieter:innen vorsehen.
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch kann sich über mehrere zusammenhängende Grundstücke erstrecken, sofern dabei das Verteilnetz nicht beeinträchtigt wird.
Die Produktionsleistung der Anlage muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Gebäudes betragen.
Ein ZEV darf nur mit Zustimmung der Mieter etabliert werden.
Der Strom im ZEV darf grundsätzlich nicht mehr kosten, als beim lokalen Netzbetreiber.
Per 1.1.2025 wurden virtuelle Erweiterungen eines ZEV zugelassen. Somit kann Strom nicht nur in einem Haus, sondern übergreifend in einer Nachbarschaft geteilt werden. Das erste Projekt im Wallis stellen wir hier vor.
Artikel zum Thema:
Virtuelle ZEV und Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)