Publiziert: 18 Sept. 2024
Aktualisiert: 19 Sept. 2024
E-Mobilität und Ladestationen bei zevvy
Zur Abrechnung von Ladestationen in einem ZEV gibt es unterschiedliche Lösungsansätze, abhängig von den Rahmenbedingungen.
1. Eine Ladestation als Nutzeinheit eröffnen.
Hier wird die Ladestation gleich wie eine Wohnung behandelt, lediglich unter einem anderen Namen.
2. Die Ladestation als Messpunkt der Wohnung.
Die Nutzer erhalten hierbei eine Abrechnung, auf der die Ladestation als Messpunkt ihrer Nutzeinheit/Wohnung ausgewiesen wird.
3. Abrechnung der Ladestation über den Ladestations-Anbieter.
In diesem Fall zahlen die Nutzer die Ladestation jeweils direkt (entweder sofort pro Nutzung, z. B. via Twint, oder monatlich, z. B. in Kombination mit einem persönlichen RFID-Chip).
Eine Ladestation als eigenständige Nutzeinheit zu eröffnen bietet viele Vorteile. Ähnlich wie bei der Abrechnung von Wohnungen wird auch die Ladestation individuell behandelt. Jede Station wird dabei so verwaltet, als wäre sie einer bestimmten Einheit zugeordnet, was eine klare Abgrenzung ermöglicht. Die Abrechnung erfolgt pro Ladestation, und ein Wechsel der E-Autofahrer wird unkompliziert wie ein «Mietverlauf» gehandhabt.
Die Administration der Ladestationen wird dadurch transparent und deutlich vereinfacht. Da bei zevvy die Abrechnung pro Nutzeinheit erfolgt, entstehen im Vergleich zu anderen Varianten zusätzliche Aufwände.
Wenn eine Ladestation direkt einer Wohnung zugeordnet wird, kann sie wie ein zusätzlicher Zähler betrachtet werden – ähnlich wie bei mehreren Wasserzählern für verschiedene Bereiche (z. B. Bad, Küche).
In zevvy bedeutet dies, dass Sie die Nutzeinheit wie gewohnt eröffnen. Danach wählen Sie die Kostenart «Strom (ZEV)». Unter «Messdaten» fügen Sie dann für die entsprechende Nutzeinheit einen weiteren Messpunkt hinzu, den Sie beispielsweise «Ladestation» nennen.
Die Daten der Ladestation werden über ein Gateway (z. B. Solar Manager, HOOC) in zevvy importiert. Anschliessend kann die Abrechnung wie gewohnt erfolgen.
Die Nutzer erhalten ihre Abrechnung zusammen mit der regulären ZEV-Stromabrechnung, auf der die Ladestation separat ausgewiesen wird. Dadurch können sie die Kosten für die Nutzung der Ladestation bequem mit der wiederkehrenden Stromabrechnung begleichen. Ein weiterer Vorteil für die Nutzer besteht darin, dass die Ladestation in die Eigenverbrauchsberechnung einbezogen wird, sodass auch Solarstrom genutzt werden kann.
Die Abrechnung von Ladestationen erfolgt häufig direkt über den Ladestations-Anbieter, insbesondere bei halböffentlichen Parkplätzen.
In diesem Fall empfiehlt es sich meist, keine Mischrechnungen zu erstellen, die fest zugewiesene und direkt abgerechnete Ladestationen kombinieren. Um die Komplexität gering zu halten, empfehlen wir in der Regel, alle Ladestationen gleich zu behandeln und direkt abzurechnen.
Anbieter von Ladestationen bieten verschiedene Zahlungsmethoden an, wie Twint an der Säule, RFID-Chip mit monatlicher Abrechnung oder andere Optionen, die oft vom Kunden selbst gewählt werden können.
Für die ZEV-Betreiberin bedeutet dies, dass schematisch alle Ladestationen hinter einem gemeinsamen Summenzähler stehen. Daher werden in zevvy keine individuellen Messpunkte verwendet.
Um dies in zevvy abzubilden, wird der Summenzähler aller Ladestationen als eine Nutzeinheit eröffnet, wobei die ZEV-Betreiberin als Nutzerin oder Eigentümerin eingetragen wird. Der Strom im ZEV kann nun wie gewohnt mit zevvy abgerechnet werden.
Die ZEV-Betreiber zahlen die Gesamtsumme aller Ladestationen, die durch die Einnahmen gedeckt werden, die sie vom Ladestationen-Anbieter erhalten. Die Nutzer der Ladestationen können ihren Ladevorgang sofort bezahlen. Dies setzt jedoch voraus, dass ein spezifischer Tarif für die Ladestation definiert ist. Da die ZEV-Abrechnung in der Regel später und separat erfolgt, kann beim Zeitpunkt der Bezahlung des Ladevorgangs nicht zwischen Netz- und Solarstrom unterschieden werden.
Mit diesen drei Konzepten können die meisten Anwendungsfälle bei zevvy abgedeckt werden.
Um die Komplexität möglichst gering zu halten, empfehlen wir, wenn möglich, die Ladestationen direkt als Nutzeinheit zu eröffnen, wie in Variante 1 beschrieben.
Falls es ihnen wichtig ist, dass auch die Ladestationen vom Solarstrom profitieren sollen, dann empfehlen wir Variante 1 oder 2.
Für weitere Anwendungsfälle wenden Sie sich gerne an unseren Support.