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Publiziert: 20 Mai 2021
Aktualisiert: 03 Mai 2024

Brandschutzkosten und Bewachungskosten

Die Brandschutzkosten, wie auch die Bewachungskosten sind eher kleine Nebenkostenarten. Es muss jedoch ermittelt werden, welche Kosten im Rahmen des Brandschutzes und der Bewachung auf die Nutzer umgelegt werden können.

Fire extinguisher
Brandschutzkosten

Beim Brandschutz kommt es darauf an, ob die betreffende Massnahme auch nötig wäre, wenn die Liegenschaft leer steht. Wenn dies der Fall ist, dürfen die anfallenden Kosten nicht als Nebenkosten verrechnet werden. Zum Beispiel, wenn die feuerpolizeilichen Vorschriften in einer Liegenschaft ohnehin, unabhängig von der Nutzung, gewisse Brandschutzmassnahmen vorsehen, dürfen die dafür anfallenden Kosten nicht auf die Nutzer umgelegt werden.

Wenn jedoch bestimmte Massnahmen wegen der Nutzung durch eine:n spezielle:n Mieter:in notwendig sind, hängt die betreffende Leistung mit dem Gebrauch der Sache zusammen und ist nebenkostenfähig. Ein Beispiel dafür ist ein Club oder Theater. Die anfallenden Kosten für die zusätzlichen Brandschutzmassnahmen in solchen Fällen müssen von den entsprechenden Mieter:innen übernommen werden.

Bewachungskosten

Diese Kosten hängen in den meisten Fällen mit dem Gebrauch der Sache zusammen und sind somit grundsätzlich nebenkostenfähig. Die Überwachung muss jedoch dem Schutz der Mieter:innen dienen. Erscheint es hingegen vollkommen übertrieben, eine Liegenschaft bewachen zu lassen oder wie sie bewacht wird, könnte ein Verstoss gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und unter Umständen sogar gegen das Verbot von Kopplungsgeschäften vorliegen.