Publiziert: 07 Mai 2021
Aktualisiert: 03 Mai 2024
Kehricht
Die Kosten rund um den Kehricht und die Entsorgung gehören ebenfalls in die Nebenkostenabrechnung. Da diese Nebenkostenart auch auf die Mieter umgelegt werden darf, müssen klare Richtlinien definiert sein. Dabei gibt es Kosten, welche problemlos abgerechnet werden können und solche, die der Vermieter selbst trägt.
Zulässige Kehrichtkosten:
- Jährliche Gebühr für Kehricht, die der Eigentümer bezahlt. Diese
Grundgebühr ist nicht zu verwechseln mit der Sackgebühr bei Gemeinden mit gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken. - Grünabfuhr
Unzulässige Kehrichtkosten:
- Kosten für vom Vermieter organisierte Entsorgungen von Grümpel etc.
Bei dieser Nebenkostenart ist es am sinnvollsten, die Kostenverteilung pro Wohnung oder Fläche zu machen. Wenn möglich, kann sich die Abrechnung dieser Kostenart an der örtlichen Gebührenordnung orientieren.