Publiziert: 07 Juli 2022
Aktualisiert: 19 Juli 2022
Gutschrift Nebenkostenabrechnung
Das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung gehört zu den jährlichen Pflichten eines Vermieters. Der Mieter zahlt dem Vermieter in der Regel im laufe des Jahres Vorauszahlungen, die als Vorleistung auf die eigentlichen Nebenkosten gelten. Wird diese Vorleistung nicht vollständig ausgeschöpft oder überstiegen, entsteht eine Gutschrift zugunsten des Mieters oder Vermieters. Welche Regelungen es hierfür gibt und was eine solche Gutschrift umfasst, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Als Mieter tätigen Sie im Laufe eines Mietjahres Vorauszahlungen an ihren Vermieter als Vorleistung auf die eigentlichen Nebenkosten. Aufgrund schwankender Energiepreise oder eines sinkenden Energieverbrauches kann es dazu kommen, dass diese Vorauszahlungen nicht vollständig erschöpft werden. Dies kann vorkommen, wenn der Winter beispielsweise sehr mild ausfällt, Sie aber die selben Vorauszahlungen wie die vergangenen Jahre mit recht kalten Wintern zahlen. In diesen Fällen ist der Vermieter dazu verpflichtet, Ihnen die nicht erschöpften Vorauszahlungen als Gutschrift auszustellen. Das heisst, dass Ihnen der Betrag der zu viel bezahlten Vorauszahlungen auf die nächsten Mietjahre gutgeschrieben wird.
Als Vermieter erhalten Sie von Ihren Mietern im Laufe eines Mietjahres Vorauszahlungen als Vorleistung auf die eigentlichen Nebenkosten. Diese Vorauszahlungen decken beispielsweise aufgrund steigender Energiepreise oder einem erhöhten Energieverbrauch die eigentlichen Kosten für die verbrauchten Nebenkosten nicht. In diesem Fall erhält der Vermieter eine Gutschrift bzw. eine Nachzahlung des Mieters.
In beiden Fällen muss ein gewisser Betrag an die jeweilige Partei, Mieter oder Vermieter, gutgeschrieben oder bezahlt werden. Dies muss innerhalb einer 30 Tage Frist erfolgen. Wird die Gutschrift dem Mieter für zukünftige Nebenkosten gutgeschrieben ist zu beachten, dass der Anspruch auf dieses Guthaben nach 3 Jahren verjährt. Im Falle das der Vermieter dem Mieter die zu viel gezahlten Vorauszahlungen nicht rechtzeitig auszahlt oder gut schreibt, kann der Mieter den zu viel gezahlten Beitrag vom nächst fälligen Mietzins abziehen.
Bei zevvy können Sie eine Gutschrift ganz einfach erstellen. Wie genau das funktioniert, können Sie hier lesen.