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Publiziert: 03 Feb. 2020
Aktualisiert: 17 Nov. 2023

Wie wird der Solarstrom auf die Verbraucher verteilt?

Solarstrom wird üblicherweise prozentual auf z.B. die Wohnungen verteilt. Dabei hat man einerseits gesetzliche Vorgaben, die es zu beachten gibt. Andererseits hat man gewisse Gestaltungsfreiheiten und Optionen, welche man idealerweise im Vertrag mit den Strombezüger:innen festhält.


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Mögliche Varianten

Üblicherweise entscheidet der Bauherr während der Bauplanung oder zu Neujahr, wie die Solarstrommenge auf die Verbraucher:innen verteilt wird. In einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gibt es viele Möglichkeiten, den Solarstrom auf die Bewohner:innen zu verteilen. Alle Varianten haben folgende gemeinsame Nenner:

  • Das Total des Verbrauchs ist bei allen Varianten gleich.
  • Das Total der Rücklieferung ist bei allen Varianten gleich.
  • Das Total des Eigenverbrauchs ist bei allen Varianten gleich.
  • Für den Bauherren resultieren grundsätzlich bei allen Varianten die gleichen Solareinnahmen.
  • Der Solarstrom wird prozentual verteilt.
  • Sie können immer frei entscheiden, ob Sie die Abrechnung jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder noch häufiger erstellen möchten. Die Kosten für zevvy bleiben immer die gleichen.

Die üblichen Varianten, unter denen Sie auswählen können, sind:

  • Einheitstarifmessung
  • Doppeltarifmessung
  • Echtzeitmessung
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Der Einheitstarif im Detail

Wenn man sich für eine Einheitstarifmessung entscheidet, wird der Solarstrom prozentual auf alle Verbraucher:innen verteilt. Wenn also die ZEV total 32% Solarstromabdeckung hat, bekommt auch jeder Verbraucher 32% Solarstrom abgerechnet. Als kleines Beispiel:

  • Frau Meier im ersten Stock bekommt 32% Solarstrom zugeteilt.
  • Herr Amsler im zweiten Stock bekommt ebenfalls 32% Solarstrom zugeteilt.

Tipp für User: Diese Variante ist mit Abstand die unkomplizierteste, aber auch ungenauste Lösung! Beim Einheitstarif sind alle möglichen Zähler kombinierbar. Falls ein Zähler im Doppeltarif misst, können die beiden Zahlen einfach zusammengezählt werden. Dies gilt auch für die Bezugsrechnung! Falls alle Ihre Zähler nur einen Tarif messen und die Bezugsrechnung im Doppeltarif ausgewiesen wird, können Sie einfach das Total der beiden kWh-Messungen verwenden!

Zählereinstellung im Doppeltarif

Wenn man sich für die Doppeltarifmessung entscheidet, wird der Solarstrom prozentual zweimalig auf alle Verbraucher:innen verteilt. Wenn also im Hochtarif eine Solarabdeckung von 61% erreicht wird, erhalten alle Bewohner:innen in ihrer Hochtarifmessung 61% Solarstrom zugeteilt. Daneben würden 15% Solarabdeckung im Niedertarif auch einen Solaranteil von 15% für jeden Verbraucher in der Niedertarifsmessung ergeben. Jeder Verbraucher hat aber unterschiedlich viel Energie im Hochtarif oder Niedertarif bezogen, was zu einem individuellen Ergebnis führt.

  • Frau Meier ist tagsüber oft abwesend und hat mehr Energie im Niedertarif verbraucht. Aus diesem Grund bekommt sie insgesamt 23% ihres Verbrauchs als Solarstrom.
  • Herr Amsler im zweiten Stock ist sehr oft zu Hause in Hochtarifzeiten. Aus diesem Grund resultieren für ihn total 45% Solarstrom.
  • Das Total des Gebäudes wird weiterhin zu 32% durch Solarstrom abgedeckt.

Tipp für User: Bei einer Doppeltarifmessung ist es wichtig, dass die Tarife bei allen Zählern jeweils gleichzeitig umgeschaltet werden (z.B. um 19.00 schalten alle Zähler auf Niedertarif). Wenn Sie die Zähler von Ihrem Stromversorger oder einem privaten Anbieter gekauft oder gemietet haben, können Sie dort Auskunft verlangen. Wenn Sie die Geräte selbst gekauft haben, kann Ihnen Ihr Solarinstallateur oder Elektroinstallateur weiterhelfen.

Die Messung in Echtzeit

Wenn man sich für eine Echtzeitmessung entscheidet, wird der Solarstrom in kleinen Zeitabständen den Verbrauchern prozentual zugeteilt. Es gibt Geräte welche dies in einem Abstand von Stunden, Viertelstunden, Minuten, Sekunden oder sogar Millisekunden tun. Je kleiner die Zeitabstände sind, desto genauer kann der Solarstrom verteilt werden. Als Standard gilt Berechnung mittels 15-Minuten Schritten.

In unserem Beispiel sieht dies folgendermassen aus:

  • Frau Meier im ersten Stock bekommt nun 30% Solarstrom bei Viertelstundenmessung zugeteilt oder 30.21% Solarstrom bei sekündlicher Messung.
  • Herr Amsler im zweiten Stock bekommt nun 35.9% Solarstrom berechnet oder 35.87% bei sekündlicher Messung.
  • Das Total des Gebäudes wird weiterhin zu 32% durch Solarstrom abgedeckt.

Tipps für User: Für das Berechnen des Solaranteils pro Wohnung braucht zevvy zuverlässige Datenquellen, die idealerweise direkt mit zevvy verbunden sind. Suchen sie auf der Homepage nach kompatiblen Zählern oder Systemen, die die Daten direkt an zevvy senden. So haben sie weniger Arbeit mit dem Thema.

Wie wichtig ist diese Entscheidung?

Für den Bauherren gibt es für alle Messvarianten den gleichen Ertrag an verkauftem Solarstrom, weshalb der Entscheid aus wirtschaftlicher Sicht eher unwichtig ist.

Jedoch bestehen Anreize, sobald der Verbraucher mit seinem Verhalten den Solarstromanteil erhöhen kann. Mit einer Visualisierung in Echtzeit auf dem Smartphone kann so der Verkauf von Solarstrom erhöht werden. Verschiedene Quellen zeigen, dass Echtzeitapplikationen 10% des Stromverbrauchs der Nutzer beeinflussen können, sei es als Einsparung oder durch sonstige Verhaltensänderungen. Bei einer angenommenen Differenz von 2 Rappen pro kWh zwischen Bezug und Solarstrom, würden so ca. 4 CHF pro Jahr an Solar-Mehreinnahmen pro durchschnittlichem Mieter resultieren.

Schlussendlich ist es eine projektspezifische Entscheidung, welche Lösung Sinn macht. Als Faustregel kann ergänzt werden:

  • Solange der Bauherr seinen Aufwand minimieren möchte und eine Investition in die Automatisierung verhältnismässig ist, ist eine automatisierte Lösung mittels 15 Minuten Übertragung sinnvoll.
  • Falls Komplexität und Kosten reduziert werden sollen, ist eine Einheitstarifmessung zielführender.
  • Das manuelle Abrechnen mit Doppeltarif ist eine Zwischenlösung.
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