Suchen
Zevvy-icons-grey-1080px-093
Publiziert: 29 Jan. 2026
Aktualisiert: 29 Jan. 2026

zevvy-Ökosystem Klausel aktivieren

Bauherren, deren Projekte auf zevvy laufen, arbeiten primär mit einem zevvy-Integrator zusammen. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern ist ein Effizienz- und Kompetenzgewinn für Besitzer von Liegenschaften. 

Oft dauern solche Kooperationen zuverlässig über Jahrzehnte. Es gibt jedoch keine Garantien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, egal welche Grösse oder Strukturen die Abrechnungsdienstleister haben. 

Dank dem Ökosystem von zevvy ist es möglich pragmatische Lösungen zu finden. 
Falls diese Zusammenarbeit beendet werden soll, kann der Bauherr daher die Datenhoheit auf den zevvy-Account verlangen. 

Wie dies geht, wird hier erklärt. 

Voraussetzung
  • Der Eigentümer einer Liegenschaft kann die Datenhoheit von einem Abrechnungsdienstleister zurückverlangen
  • Dazu muss der Abrechnungsdienstleister die Zugriffsrechte ändern (Siehe Benutzerhandbuch)
  • Falls der Abrechnungsdienstleister verhindert ist oder nicht kooperiert, kann sich der Eigentümer direkt bei zevvy melden

Die Details des Texts in den zevvy-AGB sind folgende: (Stand Januar 2026, siehe AGB )

Art.12. zevvy Ökosystem

Die Eigentümer von Liegenschaften, die in der zevvy-Software erfasst sind, sollen uneingeschränkt von den Leistungen des zevvy-Ökosystems und seinen Kooperationspartnern profitieren können. Durch Zustimmung zu diesen AGB erklären sich alle Kunden von zevvy mit folgenden Regeln des zevvy-Ökosystems einverstanden:

Eigentümer einer im zevvy-System erfassten Liegenschaft können, nach Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs oder ähnlicher Nachweise ihres Eigentums, die folgenden Unterstützungsleistungen von Dienstleistern (wie Energieabrechnern und Verwaltungen) in Anspruch nehmen:

a) Wenn ein Eigentümer neue Dienstleister in Anspruch nimmt, unterstützen diese den Eigentümer bei einem reibungslosen Wechsel, wobei angemessene Aufwendungen ohne zusätzliche Kosten für den Eigentümer erbracht werden.

b) Wenn ein Eigentümer zu einem neuen Dienstleister wechselt, unterstützen die bisherigen Dienstleister den Eigentümer, insbesondere indem sie die erforderlichen Zugriffsrechte innerhalb der Software gewähren und/oder die eigenen Zugriffsrechte gemäss den Anweisungen des Eigentümers löschen. 
 

1. Ultimatum

Es gibt Fälle, in welchen der Abrechnungsdienstleister nicht reagiert. Dies kann aufgrund von Unfällen, Tod, Konkurs o.ä. vorkommen. 

In einem solchen Fall ist der erste Schritt, dass der Eigentümer (Oder dessen Mandat wie z.B. Verwaltung) ein schriftliches Ultimatum stellt, mit einer Frist von üblicherweise mindestens 2 Wochen. 

2. Unterlagen für zevvy

Als nächsten Schritt braucht zevvy per E-Mail: 

  • Eine Kopie des Ultimatums an den Abrechnungsdienstleister als PDF Anhang in einem E-Mail
  • Eine schriftliche Bestätigung, dass das Ultimatum nicht eingehalten wurde (z.B. Beschreibend per E-Mail)
  • Eine Kopie des Grundbuchauszugs o.ä. mit der Bestätigung, dass man Eigentümer der Liegenschaft/Projekts ist
    • Bei mehreren Eigentümern, dementsprechend alle Bestätigungen
    • Falls der Eigentümer die Arbeit an einen Beratung/Verwaltung delegiert, zusätzlich dieses Mandat beweisen
  • Angaben, welche Liegenschaft auf welchen Account verschoben werden soll (Ein Account ist eine E-Mail welche bei zevvy registriert wurde) 
3. Übergabeprozess

zevvy darf sich bei dem Abrechnungsdienstleister ebenfalls melden oder Abklärungen trefffen. Falls es Datenschutz-Bedenken gibt, kann zevvy mit der Übergabe abwarten, weitere Auskünfte verlangen, zusätzliche Übergabeverträge vorlegen oder die Übergabe verweigern (Insbesondere wenn die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig bestimmt werden können). 

Die Übergabe dauert typischerweise 4 Wochen. 

Nachtrag / Prävention

Die ideale Prävention ist, wenn Sie als Liegenschaftsbesitzer im Auftragsverhältnis mit dem Abrechnungsdienstleister eine Übergabe des zevvy-Accounts (und damit der Datenhoheit über historische) im Detail klären. Das zevvy-Team kann Ihnen diesbezüglich beratend zur Seite stehen.