Publiziert: 04 Okt. 2021
Aktualisiert: 12 Nov. 2024
Zugelassene Zähler für Abrechnungen (Insbesondere MID)
Zähler müssen MID-konform sein und dürfen nur mit gesetzlichen Masseinheiten messen. Ansonsten dürfen sie nicht verwendet werden für kostenpflichtige Abrechnungen, wie es in der VEWA vorgesehen ist. Dazu kommen noch spezifische Vorgaben je nach Medium und Branche.
Kurz vorab: MID steht für «Measurement Instruments Directive», also die Messgeräterichtlinie 2004/22/EG).
Um korrekt abrechnen zu können, darf man nur international akzeptierte Masse und Gewichte verwenden. Dies ist in der Schweiz im Messgesetz MessG; SR 941.20 geregelt und basiert auf dem Vertrag über die Errichtung eines internationalen Mass- und Gewichtsbureaus vom 20. Mai 1875.
Die zugelassenen Basiseinheiten sind:
a. Länge Meter [m]
b. Masse Kilogramm [kg]
c. Zeit Sekunde [s]
d. elektrische Stromstärke Ampere [A]
e. thermodynamische Temperatur Kelvin [K]
f. Stoffmenge Mol [mol]
g. Lichtstärke Candela [cd]
Aus diesen Basiseinheiten können weitere Einheiten abgeleitet werden, welche wiederum in der Praxis am häufigsten verwendet werden wie z. B. Liter [l] oder Energie [kWh]. Für den Vollzug des MessG ist die METAS zuständig.
Die Schweiz hat in einem Abkommen die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU beschlossen, welches am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist. Als Konsequenz müssen alle Zähler, mit welchen effektive Abrechnungen generiert werden, mit der europäischen Messgeräterichtlinie (MID) konform sein. Dies betrifft nicht nur explizit Stromzähler:
- MI-001 Wasserzähler
- MI-002 Gaszähler und Mengenumwerter
- MI-003 Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch
- MI-004 Wärmezähler
- MI-005 Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Flüssigkeiten ausser Wasser (Durchflussmesser)
- MI-006 Selbsttätige Waagen
- MI-007 Taxameter
- MI-008 Massverkörperungen
- MI-009 Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen
- MI-010 Abgasanalysatoren
Der volle Name der Richtlinie war «Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte» und wurde am 20. April 2016 durch die «Europäische Richtlinie 2014/32/EU» ersetzt.
In diesem Beispiel hat ein Hersteller sich erklärt MID-Konform zu sein [1]. Es wird erwähnt, auf welche Richtlinie man sich bezieht [2]. Dazu findet man die MI Nummer, in diesem Fall MI001 [3], was eindeutig ein Wasserzähler ist. Wenn diese Informationen in einem Datenblatt oder auf dem Produkt ersichtlich sind, können Sie damit messen und abrechnen.