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Publiziert: 17 Apr. 2026
Aktualisiert: 16 Apr. 2026

Grundlagen VZEV und LEG mit zevvy

In der Schweiz haben wir drei primäre Modelle zum Eigenverbrauch.

Bisher war die ZEV ein Thema, ein Erfolgsmodell, welches sehr oft umgesetzt wurde und hat vielen Solarprojekten geholfen, ohne zusätzliche Subventionen. Dies wurde ausgebaut zu einer virtuellen ZEV. Das heisst, man kann bestehende Netzbetreiberzähler nutzen, auch in der Nachbarschaft, um Strom zu teilen.


ZEV: (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) Physischer Zusammenschluss mit privaten Zählern zur Stromteilung hinter einem zentralen Bilanzpunkt.

VZEV: (Virtueller ZEV) Virtuelle Stromteilung über bestehende Netzbetreiberzähler in der Nachbarschaft ohne Hardware-Eingriffe.

LEG: (Lokale Elektirzitätsgesellschaft) Privatrechtliche Gemeinschaften zum Stromverkauf innerhalb einer politischen Gemeinde mit Abschlägen auf Netztarife.

Transription

Es ist innerhalb der politischen Gemeinde möglich, Solarstrom zu teilen – oder auch Wasser oder Wind oder etwas anderes. Die Verträge und Tarifierung ist wählbar, es ist privatrechtlich. Das heisst, es kann eine Ansprechperson, eine einzelne Person die Verträge machen mit den Teilnehmern und das organisieren und mit dem Elektrizitätswerk. Oder, man kann es delegieren, was meistens Sinn macht, wie zum Beispiel an Sundust, die dann die Organisation und diese Rolle wahrnehmen oder dieser Ansprechperson helfen mit der Dienstleistung.

Beim LEG gibt es einen Abschlag auf die Netztarife. Das heisst, wenn man Solarstrom zum Beispiel ans andere Ende des Dorfes liefert, dann muss man etwas bezahlen für das Netz dazwischen, es gibt einen Abschlag. Und grundsätzlich ist es anders als beim ZEV, dass der Verteilnetzbetreiber den Solaranteil beziehungsweise den LEG-Anteil berechnet und liefert.

Was eine wichtige Diskussion ist: Es gibt wie zwei Hauptvarianten bei der Rechnungsstellung. Die zweite Variante ist der Default: Also wenn ein Teilnehmer, ein Bezüger, teilnimmt an einer LEG, bekommt er zwei Rechnungen. Einmal vom Netzbetreiber für Abgaben, Netzgebühren und Reststrom und einmal vom LEG-Verantwortlichen. Die Variante eins ist auch beliebt bei allen, die das professionell anbieten als Dienstleistung, dass sie die Rechnungen sammeln und dann eine Gesamtrechnung weitergeben an die Bezüger.

Zur Übersicht: Teilnehmer sind sehr ähnlich bei ZEV, virtueller ZEV und LEG. Es sind wirklich die Zähler, die entscheidend sind. Beim ZEV sind es private Zähler, beim vZEV sind es Verteilnetzbetreiber- oder Netzbetreiberzähler und beim LEG auch.

Das heisst, die Hardware wird dann nicht angerührt, aber es gibt dafür Gebühren. Die Zählerkosten sind beim ZEV privat und können oft relativ schnell amortisiert werden. Bei Neubauten ist es deswegen immer noch sehr beliebt, dass ZEV umgesetzt werden. Bei der vZEV und LEG gibt es eine Gebühr auf diese VNB-Zähler (Smart Meter der Verteilnetzbetreiber-Zähler).

Die Anschlussleitung ist noch relevant. Das heisst, beim ZEV ist es ein physischer Bilanzzähler und dahinter wird das eigentlich behandelt wie ein Einfamilienhaus. Beim vZEV gibt es den Verteilkasten, der eine wichtige Rolle spielt – schlussendlich ist der Netzbetreiber, der Auskunft gibt, wie gross eine vZEV sein darf. Und beim LEG ist es maximal die Gemeinde, plus es gibt dann noch ein paar technische Limitierungen, wo auch der Netzbetreiber Auskunft geben kann. 

 

Für weitere Informationen und Grundlagen empfehlen wir lokalerstrom.ch