Publiziert: 07 Okt. 2024
Aktualisiert: 22 Okt. 2024
Die drei Mieterstrommodelle
Grundsätzlich versteht man unter Mieterstrom eine Versorgung von Verbrauchern innerhalb eines Gebäudes mit lokal erzeugtem Strom, oft aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Hauses. Der Strom wird direkt an die Bewohner weitergegeben, ohne dass er durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird. Dies kann potenziell Kosten sparen und Umweltvorteile bieten. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie dieser Mieterstrom organisiert werden kann, und jedes Modell hat seine eigenen Vor- und Nachteile.
Beim klassischen Mieterstrommodell, das auch unter Vollstromlieferung bekannt ist, wird die Erfassung der Messdaten und die Abrechnung des Stromverbrauchs in der Regel von einem Messstellenbetreiber übernommen. Diese Aufgabe kann jedoch auch von Dritten ausgeführt werden, wie zu Beispiel von zevvy-Partnern, die die Abrechnung über unsere zevvy-Plattform durchführen.
Dieses Modell kann mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Der Mieterstromverantwortliche muss viele administrative Aufgaben übernehmen, ähnlich wie ein traditioneller Stromversorger. Jedoch ist man rechtlich auf der sicheren Seite und kann es in grösserem Umfang skalieren.
Aufgrund der Komplexität und der damit verbundenen Kosten lohnt sich dieses Modell oft nur für größere Projekte. Allerdings gibt es auch spezifische Förderprogramme, die helfen können, die hohen Anfangskosten zu decken.
Grundsätzlich ist dieses Modell eher für größere Wohnanlagen oder gewerbliche Immobilienprojekte geeignet, bei denen der bürokratische Aufwand und die Verwaltungskosten durch eine höhere Anzahl an Mietern geteilt werden können.
Weitere Bezeichnungen:
- Einzählermodell
- Kollektive Selbstversorgung
- Kleiner Mieterstrom
Eine Mieterstrom-Kundenanlage ist im Gesetz nicht detailliert beschrieben. Aus diesem Grund gibt es in der Praxis eine hohe Dynamik, aber oft mit dem privatrechtlichen Grundsatz "Wo kein Kläger da kein Richter". Das Modell unterscheidet sich vom klassischen Modell hauptsächlich durch die vereinfachte Verwaltung. Hier gibt es einen Hauptzähler des Netzbetreibers (Bilanzzähler), und dahinter sind die einzelnen, privaten Stromzähler der Mieter angeordnet, die MID-konform sein müssen. Das Haus wird somit ähnlich wie ein Einfamilienhaus behandelt und der Rest intern geregelt.
Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die Abrechnung und Verwaltung in der Regel einfacher sind, da es nur eine Ansprechperson gibt. Dadurch ist dieses Modell relativ leicht umsetzbar und planbar, weshalb es in der Praxis häufig verwendet wird, insbesondere bei Mischgewerbe, Eigentümergemeinschaft (WEG) oder Baugenossenschaften.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Mieter verpflichtet ist teilzunehmen. Mieter können entscheiden, wieder ins normale Stromnetz zu wechseln. In solchen Fällen muss dies meist physisch umgestellt werden, was zu einem gewissen Restrisiko für den Anlagenbetreiber führt. Juristisch sind einige Details in diesem Bereich weniger klar geregelt, wodurch gewisse Grauzonen entstehen, die häufig durch private Verträge oder gegenseitigen Konsens gelöst werden. Juristische Konflikte betreffen unter anderem die freie Liferantenwahl der Mieter oder das Wahlrecht auf einen Messstellenbetreiber.
Diese Option könnte hauptsächlich für kleinere bis mittlere Gebäude oder Wohnanlagen geeignet sein, wo der organisatorische Aufwand überschaubar bleibt.
In Konstanz gibt es eine Mieterstrom-Kundenanlage, bei der eine PV-Anlage eine Liegenschaft inklusive Schreinerei mit Eigenstrom versorgt; die Abrechnung erfolgt dabei über die zevvy-Plattform und wird optimiert und automatisiert mit Solar Manager.
Mehr zur Mieterstrom-Kundenanlage in Konstanz
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein relativ neues Konzept und unterscheidet sich in einigen Punkten von den beiden anderen Modellen.
Ähnlich wie beim klassischen Mieterstrom wird der Strom von einem Messstellenbetreiber verwaltet. Es gibt jedoch kein Risiko, dass ein Mieter zurück ins allgemeine Stromnetz wechseln muss, da solche Veränderungen nur buchhalterisch erfolgen.
In diesem Modell wird ausschließlich der Solarstrom vom Dach des Gebäudes an die Mieter weitergegeben, während der restliche Strombedarf durch den regulären Stromversorger gedeckt wird.
Bisher gibt es nur wenige Praxisbeispiele, und es handelt sich oft um Pilotprojekte. Die Hoffnung besteht, dass dieses Modell in Zukunft eine einfachere und bessere Alternative zum klassischen Mieterstrom darstellt, aber das ist bisher nicht bewiesen.
Diese Option könnte potenziell für zukünftige Projekte interessant sein, bei denen der Fokus auf Solarenergie und einer möglichst einfachen Verwaltung liegt. Momentan ist es jedoch nicht weitverbreitet und weniger planbar.