Publiziert: 15 Jan. 2026
Aktualisiert: 15 Jan. 2026
LEG-Abrechnungen, die zwei Hauptvarianten
In diesem Blogbeitrag werden zwei Abrechnungsvarianten erklärt, welche sich nach aktuellem Stand bei den LEG durchsetzen könnten.
Grundsätzlich haben alle Rechnungen 3 Rechnungsteile:
- Energiekosten
- Netzkosten
- Abgaben
Energiekosten
Hier handelt es sich um die Energie, die man als Verbraucher effektiv genutzt hat. Oft hat man eine gewisse Wahl, was für einen Ursprung der konsumierte Strom haben soll (z.B. Wasserkraft oder Nuklearkraft). Dies wird durch den Energieversorger festgelegt oder Grosskunden können am freien Markt teilnehmen.
Netzkosten
Dies sind die Kosten für die Übertragung des Stroms bis zum Verbraucher. Die Netzkosten werden durch den Energieversorger festgelegt.
Abgaben
Je nach Region oder Gemeinde können die Abgaben stark variieren, da hier Systemdienstleistungen, Ausgleichsabgaben oder Gemeindeabgaben enthalten sein können.
Wenn nun ein Gewerbe an einer LEG teilnimmt gibt es weiterhin eine Rechnung vom Energieversorger mit den 3 Rechnungsteilen wie oben beschrieben. Zusätzlich dazu kommt nun eine Verrechnung des LEG-Stroms wobei für den LEG-Strom laut aktuellen Erkenntnissen folgendes gilt:
- Energiekosten -> Diese kommen vom LEG-Betreiber als LEG-Strom, oft zu leicht günstigeren Preisen als beim Aussenbezug
- Netzkosten -> Dies kommt vom Energieversorger wie üblich, allerdings mit einem leichten Abschlag
- Abgaben -> Dies kommt vom Energieversorger wie üblich
Nach aktuellem Kenntnisstand scheinen sich 2 Arten der Rechnungsstellung durchzusetzen.
- Variante 1 (Die LEG-Teilnehmer erhalten je eine Sammelrechnung)
- Variante 2 (Per Default erhalten LEG-Teilnehmer 2 Teilrechnungen. Einmal vom Energieversorger und einmal vom LEG-Verantwortlichen)
In der Variante 1 übernimmt der LEG-Verantwortliche den Kontakt zum Energieversorger und sammelt die Kosten. Der LEG-Teilnehmer (Bezug) bekommt nun eine Sammelrechnung für Strom und bezahlt diese dem LEG-Verantwortlichen.
Diese Variante kann beliebt sein in Fällen bei welchen;
- Ein Hauptunternehmen die LEG-Verantwortung übernimmt
- Ein professioneller Dienstleister mit der Verwaltung beauftragt wird
- Man Missverständnisse verhindern möchte durch mehrere Teilrechnungen
In der Variante 2 bekommt der LEG-Teilnehmer eine Rechnung 1 vom Energieversorger. Zusätzlich bekommt er eine Rechnung 2 vom LEG-Verantwortlichen für den LEG-internen Strom.
Diese Variante kann beliebt sein in Fällen bei welchen;
- Kein Dienstleister das Inkasso organisieren will
- Die LEG-Teilnehmer die zwei Teilrechnungen nachvollziehen können
- Man keinen professionellen Dienstleister als LEG-Verantwortlichen beauftragen möchte
Mit zevvy können beide Varianten genutzt werden.
Weitere wertvolle Informationen finden Sie in folgenden Artikeln: