Publiziert: 04 Okt. 2021
Aktualisiert: 03 Mai 2024
Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA)
Die verbrauchsabhängige Abrechnung zielt darauf ab, in Mehrparteienhäusern den Verbrauch zu senken. Dies geschieht, indem die Bewohner:innen regelmässig Angaben über die Entwicklung ihres Verbrauchs erhalten. Man soll nur bezahlen, was man wirklich verbraucht. Dies soll einen finanziellen Anreiz zur Senkung des Energieverbrauchs generieren und zu einer Verhaltensänderung bewegen.
Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) als offizielles Abrechnungsmodell wurde entwickelt, da der Bedarf an normiertem fairen Vorgehen in der Immobilienbranche immer grösser wurde. Dazu wurden verschiedene Voraussetzungen definiert. Den Nutzer:innen muss es möglich sein, die Raumtemperatur selbst einstellen zu können. Dies geschieht mithilfe von Thermostatventilen an den Heizkörpern. Des Weiteren müssen Messgeräte zur Erfassung des individuellen Verbrauchs (Heizung und Warmwasser) in den Nutzeinheiten eingebaut sein.
Bestehende Gebäude müssen hierbei nachgerüstet werden. Radiatoren werden mit Thermostatventilen versehen. Der Heizenergieverbrauch wird mithilfe von einem Heizkostenteiler gemessen, welcher direkt auf jeden Heizkörper angebracht wird.
Bei Neubauten hingegen werden Wärmezähler verwendet. Diese erfassen den Verbrauch pro Wohnung an einem zentralen Ort, indem sie das Heisswasser, sowie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf der Heizung eruieren.
Der Warmwasserverbrauch hingegen wird in beiden Fällen mithilfe von Warmwasserzählern gemessen. Diese messen das Volumen des genutzten Warmwassers pro Wohnung.
Bei der VHKA wird zudem auch die Lage der Wohnung berücksichtigt. So wird verhindert, dass Wohnungen mit technisch weniger optimalen Lagen (Eck- oder Parterrewohnungen) benachteiligt werden. Mit dem sogenannten Lageausgleich werden solche Differenzen ausgeglichen.
Das VHKA-Modell berücksichtigt die technischen Vorkehrungen zur Messung des Verbrauchs. Dies, um die Nutzer:innen über ihren Verbrauch zu informieren und bezüglich Einsparmöglichkeiten zu sensibilisieren. Auch in Anbetracht der anstehenden Energiewende wurde dieses Konzept 2008 erweitert. Später, im Jahr 2018, wurde dieses Konzept nochmals überarbeitet. Seitdem gilt, speziell für Neubauten, das neue VEWA (verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung) Modell.