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Publiziert: 22 Apr. 2021
Aktualisiert: 03 Mai 2024

Grundkosten und verbrauchsabhängige Kosten

Heizkosten werden in verbrauchsabhängige Kosten und Grundkosten aufgeteilt. Die Grundkosten werden gemäss einem Verteilschlüssel auf die Nutzer:innen verteilt. Die verbrauchsabhängigen Kosten werden mittels Zähler ermittelt.

In diesem Beitrag wird auf die verbrauchergerechte Heizkostenabrechnung eingegangen. Die Regeln gelten jedoch auch beim Warmwasser, Kaltwasser und der Kühlung.

Was sind Grundkosten?

Grundkosten entstehen dann, wenn eine Heizanlage in Betrieb ist. Es sind Fixkosten, die durchschnittlich gleich hoch sind und an die Mieter:innen umgelagert werden.

  • Weitgehend unabhängig vom persönlichen Energieverbrauch.
  • Werden proportional zur Grösse der Nutzeinheit verteilt.
  • Machen in der Regel 30 bis 50 % oder gesamten Heizkosten aus.

Zu den Grundkosten gehören die folgenden Bereiche:

  • Heiznebenkosten (Bedienung Heiz- und Kühlanlage, Service Abrechnungsfirma, Verwaltungskosten)
  • Beheizung von Gemeinschaftsräumen (Waschküche, Treppenhaus etc.)
  • Verluste Wärme- oder Kälteverteilung (z. B. Wärmeabgabe im Keller und in Steigzonen)
  • Bereitschaftsverluste älterer Heizkessel

Die Grundkosten werden aufgrund von Richt- und Erfahrungswerten ermittelt. Durch die heutige Bauweise in neuen oder gesamt sanierten Bauten ist der Wärme- oder Kälteverlust der Verteilung geringfügig. Ebenfalls gering sind die Bereitschaftsverluste von neuen Heiz- und Kühlanlagen. Daher kann als Mittelwert für die Grundkostenanteile einen Wert von 30 Prozent verwendet werden. Laut den üblichen Standards haben die Vermieter:innen jedoch etwas Spielraum. Das bedeutet, der Anteil der Grundkosten kann zwischen 30 und 50 % variieren.

Grundkosten werden proportional zur Grösse der Nutzeinheit unter den Mieter:innen aufgeteilt. Am häufigsten werden sie nach der Wohnfläche umgelegt. Eine weitere Möglichkeit ist die Kostenverteilung nach Raumvolumen oder anderen plausiblen Schlüsseln, wie die Anteilquoten bei Stockwerkeigentum.

Was sind verbrauchsabhängige Kosten?
  • Vom effektiven Verbrauch der Nutzer:innen abhängig.
  • Werden mithilfe von Wasser- oder Wärmezählern ermittelt.
  • Machen in der Regel 50 bis 70 Prozent der Heizkosten aus.

Anders als bei den Grundkosten wird bei den verbrauchsabhängigen Kosten die Lage der Nutzeinheit berücksichtigt. Bei gleichem Wärmekomfort benötigt eine aussenliegende Wohnung zum Beispiel mehr Heizwärme als eine innenliegende. Dies gilt ebenfalls für eine nördlich gelegene Wohnung gegenüber Wohnungen mit Südlage. Dies gilt aber nicht, wenn nach dem VEWA-Abrechnungsstandard abgerechnet wird.

Lageausgleich

Beim Verbrauchskostenanteil wird durch entsprechende Korrekturfaktoren einen Ausgleich geschaffen. Dieser Ausgleich ist in der Heizkostenabrechnung aufzuführen. Dabei soll die wärmetechnische ungünstige Lage einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Nutzflächen mit mehr Aussenflächenanteil.

Zu beachten gilt, dass höherer Wohnkomfort, wie Attikawohnungen mit grosszügiger Verglasung, nicht ausgeglichen werden. Dasselbe gilt für ganze Gebäudetrakte, beispielsweise für Reihen- und Terrassenhäuser.

Erhalten Sie hier mehr Informationen zum Lageausgleich.