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Publiziert: 09 Mai 2022
Aktualisiert: 03 Mai 2024

Verbrauchserfassung Heiz- und Warmwasserkosten

Für die Verbrauchserfassung Ihrer Heiz- und Warmwasserkosten können zwei Zähler verwendet werden – Wärmezähler und Heizkostenverteiler. Diese Zähler müssen vor der Verwendung vom Eidgenössischen Amt für Meteorologie (METAS) geprüft werden.

Ob die Zähler zusätzlich auch noch über ein Gütezeichen verfügen müssen, ist kantonsabhängig. In Zürich beispielsweise, wird ein solches Gütezeichen, einer vom Bund ermächtigten Stelle, benötigt. Die aufkommenden Kosten für die Anschaffung solcher Zähler kann auf die Mietkosten abgewälzt werden.

Wärmezähler

Wie der Name dieses Zählers bereits zeigt, dient er der Erfassung der abgegebenen Wärme in einer Nutzeinheit (Wohnung, Büro usw.). Hauptverwendung für diese Zähler sind Neubauten. Pro Nutzeinheit, beispielsweise einer Wohnung, genügt ein Zähler.

Hauptbestandteile eines Wärmezählers sind:

  • Zähler, der die zirkulierende Heizwassermenge in der Nutzeinheit misst.
  • Zwei Temperaturfühler – diese messen die Abkühlung des Heizwassers in der Nutzeinheit.
  • Ein Rechenwerk, zur Berechnung der abgegebenen Wärme in Kilowattstunden.
Heizkostenverteiler

Mithilfe eines Heizkostenverteilers kann die, von einem Heizkörper ausgehende Wärme, gemessen werden. Dafür wird der Zähler direkt am Heizkörper montiert. Häufig werden Heizkostenverteiler in Altbauten verwendet. Pro Heizkörper wird ein Heizkostenverteiler benötigt. Unterschieden werden kann zwischen zwei Typen von Heizkostenverteilern – den Verdunstergeräten und elektronischen Geräten.

Heutzutage werden vorrangig elektronische Geräte verwendet, da diese zuverlässiger sind.