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Publiziert: 07 Juli 2022
Aktualisiert: 03 Mai 2024

Gutschrift Nebenkostenabrechnung

Das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung gehört zu den jährlichen Pflichten eines Vermieters. Die Mieter:innen zahlen den Vermieter:innen in der Regel im Laufe des Jahres Vorauszahlungen, die als Vorleistung auf die eigentlichen Nebenkosten gelten. Wird diese Vorleistung nicht vollständig ausgeschöpft oder überstiegen, entsteht eine Gutschrift zugunsten der Mieter:innen oder Vermieter:innen. Welche Regelungen es hierfür gibt und was eine solche Gutschrift umfasst, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gutschrift zugunsten des Mieters

Als Mieter:in tätigen Sie im Laufe eines Mietjahres Vorauszahlungen an ihre:n Vermieter:in als Vorleistung auf die eigentlichen Nebenkosten. Aufgrund schwankender Energiepreise oder eines sinkenden Energieverbrauches kann es dazu kommen, dass diese Vorauszahlungen nicht vollständig erschöpft werden. Dies kann vorkommen, wenn der Winter beispielsweise sehr mild ausfällt, Sie aber dieselben Vorauszahlungen wie die vergangenen Jahre mit recht kalten Wintern zahlen. In diesen Fällen ist der oder die Vermieter:in dazu verpflichtet, Ihnen die nicht erschöpften Vorauszahlungen, als Gutschrift auszustellen. Das heisst, dass Ihnen der Betrag der zu viel bezahlten Vorauszahlungen auf die nächsten Mietjahre gutgeschrieben wird.

Gutschrift zugunsten des Vermieter

Als Vermieter:in erhalten Sie von Ihren Mieter:innen im Laufe eines Mietjahres Vorauszahlungen als Vorleistung auf die eigentlichen Nebenkosten. Diese Vorauszahlungen decken beispielsweise aufgrund steigender Energiepreise oder einem erhöhten Energieverbrauch die eigentlichen Kosten für die verbrauchten Nebenkosten nicht. In diesem Fall erhalten die Vermieter:innen eine Gutschrift bzw. eine Nachzahlung der Mieter:innen.

Zahlungsfrist der Gutschrift

In beiden Fällen muss ein gewisser Betrag an die jeweilige Partei, Mieter:in oder Vermieter:in, gutgeschrieben oder bezahlt werden. Dies muss innerhalb einer 30-Tage-Frist erfolgen. Wird die Gutschrift dem oder der Mieter:in für zukünftige Nebenkosten gutgeschrieben, ist zu beachten, dass der Anspruch auf dieses Guthaben nach drei Jahren verjährt. Im Falle, dass der oder die Vermieter:in dem oder der Mieter:in die zu viel gezahlten Vorauszahlungen nicht rechtzeitig auszahlt oder gutschreibt, kann der oder die Mieter:in den zu viel gezahlten Beitrag vom nächst fälligen Mietzins abziehen.

Gutschrift bei zevvy

Bei zevvy können Sie eine Gutschrift ganz einfach erstellen. Wie genau das funktioniert, können Sie hier lesen.