Publiziert: 25 Apr. 2022
Aktualisiert: 12 Nov. 2024
Nebenkostenabrechnung Pflicht & Frist
Sind Vermieter dazu verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen? Bis wann müssen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellt haben? In diesem Beitrag werden diese beiden Fragen beantwortet und geklärt, was auf Vermieter:innen und Mieter:innen im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung zukommt.
Mieter:innen erhalten die Nebenkostenabrechnung, wenn diese nicht per Pauschale geregelt sind, von Ihrem Vermieter. Als Mieter:in haben Sie einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der einer Nebenkostenabrechnung innerhalb der angegebenen Frist.
Wird vereinbart, dass der Mieter Vorauszahlungen auf die Nebenkosten entrichtet, so ist der Vermieter dazu verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Nebenkosten per Pauschale abgerechnet werden.
Eine Nebenkostenabrechnung muss in der Schweiz gemäss Artikel 4 Abschnitt 1 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) mindestens einmal im Jahr durch den Vermieter durchgeführt werden. Dies gilt für die im Mietvertrag Akonto ausgeschiedenen Nebenkosten. Bei pauschal vereinbarten Nebenkosten ist keine Nebenkostenabrechnung nötig.
Für Mieter:innen: Häufig steht im Kleingedruckten des Mietvertrages genaueres zu den Nebenkosten, dabei handelt es sich meistens um eine sogenannte Ordnungsvorschrift.
Für Vermieter:innen: Die jährliche Abrechnung für den Mieter gehört zu den Pflichten des Vermieters. Der Vermieter wählt bei der Abrechnung der Nebenkosten einen einheitlichen Stichtag. Üblicherweise fällt dieser Stichtag auf das Ende eines Monats. Dabei ist wichtig, dass der Vermieter nur die Nebenkosten verrechnen darf, die im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbart sind. Im Falle, dass keine Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sind, gehen das Gesetz und die Rechtsprechung davon aus, dass diese im Mietzins enthalten sind.