Publiziert: 13 Juni 2025
Aktualisiert: 02 Juli 2025
Wie verkaufe ich meinen Nachbarn meinen Solar Strom?
Kurz und knapp:
Wenn Sie eine PV Anlage besitzen, können Sie den Strom selber verbrauchen, oder dem Netzbetreiber zurückliefern und eine minimale Vergütung erhalten.
Im Mehrfamilienhaus können Sie den Strom unter den Eigentümern verteilen, dazu gründen Sie einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Es ist in der Regel ein Umbau nötig dazu.
Um Parzellen-übergreifend Strom zu verkaufen, können Sie eine virtuelle Erweiterung zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gründen, den vZEV. Dies ist in einer Nachbarschaft möglich und abhängig von der Netztopologie. Dies kann ohne Umbau gegründet werden, die Zähler des Energieversorgers werden dann verwendet.
Eine Übersicht über die Modelle ZEV, vZEV, LEG finden Sie hier sowie bei www.lokaler-strom.ch
Der ZEV ist die einfachste und eine bewährte Lösung, um in Mehrparteien Gebäuden den eigen produzierten Solarstrom zu verteilen. Dies wird in der Regel im modernen Gebäude mitsamt e-Mobilität, Speicher, Wärmepumpe und einem Energiemonitoring System umgesetzt, welches das Lastmanagmenent übernimmt. Damit können die Teilnehmer selber einstellen, wann das Auto geladen, der Batterie Speicher sich füllen und wie der Strom innerhalb des ZEV fliessen soll, um den Eigenverbrauch möglichst Optimal zu gestalten.
Der grösste Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat dabei hat die PV Anlage. Traditionell wird diese auf dem Dach gebaut, zunehmend aber auch an den Fassaden, um diffuses Licht besser einzufangen. (Beispielsweise bei bewölktem Himmel oder wenn Schnee liegt. Link)
In jedem Fall muss der Zusammenschluss die ZEV-Verantwortliche bestimmen, welche gegenüber dem Netzbetreiber auftritt. Diese Verantwortliche hat auch auch die Pflicht, dass die Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden gewährleistet wird, sei dies intern durch eine eigene Verwaltung oder durch einen externen Dienstleister.
Die Grundlagen im Blick behalten:
Es gibt einige Anforderungen an ein ZEV, welche eingehalten werden müssen. Dazu gehört unter anderem:
- Der Schutz der Mieter, welcher besagt, dass nicht beliebig viel für den Solarstrom verlangt werden darf.
- Eine verbrauchergerechte Verrechnung aller Beteiligten. Diese regelt, dass den Mietern nicht mehr verrechnet wird, als effektiv in der Wohnung verbraucht wurde.
- Die Installation von MID-konformen Zählern wird vorausgesetzt, um die korrekte Messung des produzierten und verbrauchten Stromes zu garantieren.
Raum für kreative Lösungen.
Betreiber und Teilnehmer können individuelle Vereinbarungen treffen, solange sie die wesentlichen Richtlinien und das Privatrecht beachten. Beispielsweise ist nicht festgelegt, wie der produzierte Solarstrom an die Teilnehmer verrechnet wird. Dazu können unendlich viele Tariflösungen oder Prozentrechnungen realisiert werden, wie anhand der Quadratmeter der Wohnungen oder festgelegter Wertquote.
Ebenfalls grossen Spielraum hat man in der Vergütung des eingespiesenen Solarstroms. Diese lässt sich ebenfalls über unterschiedliche Mechanismen an die Teilnehmer verteilen. Zum Beispiel gleich an alle Teilnehmer oder nach Investitionshöhe.
Grundsätzlich gilt immer: Je einfacher die Lösung, desto weniger administrativer Aufwand wird verursacht.
Weitere Quellen:
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) - Grundlagen
Was ist ein fairer Solartarif?
Vereinfachung des administrativen Aufwands beim ZEV
Illustrierte Erläuterungen zu ZEV von Lokalerstrom.ch
Um Strom in der Nachbarschaft zu verkaufen, kann der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch virtuell erweitert werden. Dieser virtuelle ZEV bedingt, dass der Strom mit Nachbarn geteilt werden kann, solange deren Leitungen am selben Anschlusspunkt liegen. Der Unterschied zum ZEV liegt daher im grösseren Bezugskreis. Beachten Sie, dass Ihre Anlage mindestens 10% der Netzleitung leisten muss, damit ein vZEV gestartet werden kann.
Je nachdem wie das Netz gebaut wurde, sind ganze Quartiere hinter einem Sammelpunkt, oder auch nur zwei drei Häuser. Der Netzbetreiber liefert hierzu die Auskunft zur Netztopologie in der Nachbarschaft und hilft bei der Abklärung auf Anfrage.
Als Besitzer der PV Anlage müssen hierbei keine baulichen Massnahmen getätigt werden. Die Messdaten von Verbrauch und Produktion können durch Ihren Netzbetreiber ausgelesen werden. Diese Daten (S-DAT / ebIX) kann Ihr Netzbetreiber dann direkt an zevvy senden, wo Sie die Abrechnung nach 15 Minuten Werten komplett selbstständig durchführen können.
Das vZEV besitzt dieselbe rechtliche Grundlage wie das ZEV, die vZEV verantwortliche Person hat daher ebenfalls die Abrechnung sicherzustellen und tritt gegenüber dem Netzbetreiber auf.
In der Praxis ist das virtuelle ZEV unkompliziert aufzusetzen.
Der grösste Aufwand für den Betreiber liegt bei der administrativen Vorleistung, den vZEV abzuklären, die Nachbaren zu überzeugen, den VZEV zu Gründen, anzumelden. Da die Stromzähler der Netzbetreiber verwendet werden können, ist dies jedoch eine flexible Lösung mit viel Potential.
Weitere Quellen:
vZEV - Das Wallis als Vorreiter
Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung zum vZEV.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen rund um die Abrechnung oder zeigen Ihnen, wie Sie mit zevvy die Abrechnung anbieten können.
Wir bieten auch individuelle Beratungsstunden an.